Unvollkommen zweiseitiger Vertrag Bedeutung

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Unvollkommen zweiseitiger Vertrag

Unvollkommen zweiseitiger Vertrag Logo #42834Von einem unvollkommen zweiseitigen Vertrag spricht man bei Verträgen zwischen zwei Parteien, bei der nur eine Partei Hauptpflichten treffen und die andere nur nicht im Synallagma stehende Nebenpflichten hat. Beispiel Leihvertrag: Hier trifft den Verleiher die Hauptpflicht, die Sache zu Übergeben, den Entleiher aber nur die Nebenpflicht die Sache...
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